Dipl.-Psych. Olaf Weckel

Fachpsychologe für Rechtspsychologie

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Psychologisch fundierte Untersuchungen der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen (aussagepsychologische Gutachten) beinhalten die Aussagekompetenz, qualitative Merkmale (Kriterien der Gesamtaussage, Realkennzeichen, motivationsbezogene Kriterien) sowie aussageübergreifende Aspekte der Konstanz, wobei überdies eine Validitätsanalyse betreffend die Aussagegenese und –entwicklung erfolgt. In der Summe erfolgt eine Integration und Gewichtung der einzelnen Aussageninhalte unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Zeugen, der situativen Kontextbedingungen sowie des allgemeinen Bedingungsgefüges (vgl. BGH-Urteil 1999).

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