Dipl.-Psych. Olaf Weckel

Fachpsychologe für Rechtspsychologie

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Als Sachverständiger orientiere ich mich je nach gerichtlicher Fragestellung im Hinblick auf die Erstellung von familienpsychologischen Gutachten nicht nur an einer statusorientierten Diagnostik, sondern ebenso an einem lösungsorientierten Modell gemäß § 163 Abs. 2 FamFG.

Jene Gutachten beachten die Familiendynamik sowie die Ressourcen der Familie, wobei es die Empfehlungen dem Gericht ermöglichen, dem Kindeswohl dienliche Entscheidungen zu treffen. Hierzu muss sich jedoch im Vorfeld zunächst ein diagnostisches Bild zu den einzelnen Kindeswohl- und Sorgerechtskriterien verschafft werden, sodass das Kindeswohl nicht einem Einigungserfolg untergeordnet wird.

© Dipl.-Psych. Olaf Weckel
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