Dipl.-Psych. Olaf Weckel

Fachpsychologe für Rechtspsychologie

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Im Rahmen des Psychologiestudiums wurden meinerseits die Schwerpunktfächer Klinische und Pädagogische Psychologie jeweils mit Auszeichnung absolviert, was überdies auch auf mein Studium als solches zutrifft. Während der Tätigkeit als Anstaltspsychologe und später als Psychologierat wurden insbesondere gutachterliche Stellungnahme zur Rückfallprognose bei Straftätern und zur Risikoabschätzungen bei Haftlockerungen erstellt.
Während meiner freiberuflichen Tätigkeit beim TÜV Nord ging es vornehmlich um diagnostische Problemfelder sowie eine gutachterliche Tätigkeit in den Bereichen von Suchterkrankungen (Drogen, Medikamente, Alkohol) und der Delinquenz.

Überdies erfolgten Aus- und Fortbildungsmodule im Zuge von Einzel- und Gruppensupervision sowie der Tätigkeit in speziellen Fachteams im Bereich der Rechtspsychologie und letztlich hieraus hervorgehend eine Qualifikation als Fachpsychologe für Rechtspsychologie. Die Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie wird dabei von der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, d.h. dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. sowie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V., angeboten, und beinhaltet eine mindestens 3-jährige Ausbildung.

© Dipl.-Psych. Olaf Weckel
Fachpsychologe für Rechtspsychologie
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