Dipl.-Psych. Olaf Weckel

Fachpsychologe für Rechtspsychologie

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Innerhalb der Psychologie stellt ein Gutachten eine psychodiagnostische Leistung dar, welche aufgrund wissenschaftlich anerkannter Methoden und Kriterien Aussagen zu konkreten Fragestellungen trifft.
Meine Schwerpunkte im Rahmen der Tätigkeit als psychologisch-forensischer Sachverständiger bestehen im Erstellen von Gutachten zu:

• jeglichen Fragen in Familiensachen , z. B. zum Sorgerecht und Umgang, zur Rückführung oder Pflegschaft sowie zur Erziehungsfähigkeit, wobei hier gegenwärtig oftmals auch drogeninduzierte Problemlagen in Fokus stehen,

• bei der psychologischen Glaubhaftigkeitsbeurteilung (aussagepsychologische Gutachten) sowie

• der Unterbringung Jugendlicher gemäß §§ 151 Nr. 6 FamFG i. V. m. 1631 b BGB.

Die Gutachten werden dabei innerhalb einer angemessen Frist erstellt, welche sich bei Familiensachen je Fragestellung und damit verbundenem Aufwand zumeist in einem Zeitfenster von 3 bis 4 Monaten, bei Strafsachen von 3 Monaten und Haftsachen/Unterbringung Jugendlicher von 6 Wochen bewegen. Dabei stehe ich für Aufträge zur Begutachtung im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung

© Dipl.-Psych. Olaf Weckel
Rechtspsychologischer Sachverständiger
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