Dipl.-Psych. Olaf Weckel

Fachpsychologe für Rechtspsychologie

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Bei Fragestellungen der Unterbringung gemäß §§ 151 Nr. 6 FamFG i. V. m. 1631 b BGB geht es darum, Einschätzungen abzugeben, ob sich freiheitsentziehende Maßnahmen notwendig machen, da möglicherweise die Gefahr besteht, dass der Betroffene sich erheblichen Schaden zufügt, ob er aufgrund seiner psychischen Verfassung oder seines Reifezustandes nicht in der Lage, seinen Willen frei zu bestimmen, eine Heilbehandlung oder ein therapeutischer Eingriff notwendig ist, jene Maßnahme ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, der Betroffene aufgrund seiner psychischen Befindlichkeit oder des Reifezustandes die Notwendigkeit der durch die Unterbringung zu ermöglichenden Maßnahmen nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.

Weiterhin wird untersucht, ob die bezweckte Unterbringung und/oder Heilbehandlung Aussicht auf Erfolg bieten, für welchen Zeitraum sich eine etwaige Unterbringung erforderlich macht oder aber, ob Alternativen anstelle der Freiheitsentziehung zur Verfügung stehen.

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